MITGLIEDER
DES VuW
Der Verband besteht aus ordentlichen Mitgliedern, persönlichen Mitgliedern, Fördermitglieder und Ehrenmitgliedern.
Mitglied im VuW kann jede juristische und natürliche Person unter der Voraussetzung, mindestens ein Musikinstrument zu beherrschen bzw. im Besitz der Fähigkeit, zu musizieren zu sein, werden.
Außerordentliche Mitglieder:
- können alle natürlichen und juristischen Personen, gesellschaftlichen Zusammenschlüsse und Personenvereinigungen werden, deren Mitglieder mindestens ein Musikinstrument beherrschen.
- können alle natürlichen und juristischen Personen, gesellschaftlichen Zusammenschlüsse und Personenvereinigungen werden, die im Besitz musisch-künstlerischer Fähigkeiten sind (Dirigieren, Produzieren, Komponieren). Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist die Vorlage einer Abschrift der letzten GEMA-Abrechnung.
Ordentliche Mitglieder:
- können alle natürlichen und juristischen Personen, gesellschaftlichen Zusammenschlüsse und Personenvereinigungen werden, die drei Klassifizierungsperioden hintereinander im Besitz des 5. Grades der deutschen Künstlerklassifizierung waren.
Fördermitglieder:
sind natürliche und juristische Personen, die, ohne ordentliches Mitglied zu sein, den Zweck des Verbandes unterstützen oder die ideellen und beruflichen Belange des Verbandes vertreten bzw. fördern.
Ehrenmitglieder:
- sind Persönlichkeiten, die sich um das europäische Musikgewerbe besonders verdient gemacht haben und vom Präsidenten des Verbandes empfohlen werden.
Der Verband besteht aus ordentlichen Mitgliedern, persönlichen Mitgliedern, Fördermitglieder und Ehrenmitgliedern.
Mitglied im VuW kann jede juristische und natürliche Person unter der Voraussetzung, mindestens ein Musikinstrument zu beherrschen bzw. im Besitz der Fähigkeit, zu musizieren zu sein, werden.
Außerordentliche Mitglieder:
- können alle natürlichen und juristischen Personen, gesellschaftlichen Zusammenschlüsse und Personenvereinigungen werden, deren Mitglieder mindestens ein Musikinstrument beherrschen.
- können alle natürlichen und juristischen Personen, gesellschaftlichen Zusammenschlüsse und Personenvereinigungen werden, die im Besitz musisch-künstlerischer Fähigkeiten sind (Dirigieren, Produzieren, Komponieren). Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist die Vorlage einer Abschrift der letzten GEMA-Abrechnung.
Ordentliche Mitglieder:
- können alle natürlichen und juristischen Personen, gesellschaftlichen Zusammenschlüsse und Personenvereinigungen werden, die drei Klassifizierungsperioden hintereinander im Besitz des 5. Grades der deutschen Künstlerklassifizierung waren.
Fördermitglieder:
sind natürliche und juristische Personen, die, ohne ordentliches Mitglied zu sein, den Zweck des Verbandes unterstützen oder die ideellen und beruflichen Belange des Verbandes vertreten bzw. fördern.
Ehrenmitglieder:
- sind Persönlichkeiten, die sich um das europäische Musikgewerbe besonders verdient gemacht haben und vom Präsidenten des Verbandes empfohlen werden.